Förderrichtlinien Projekt „Teilhabe VEREINfacht"

Finanzielle und ideelle Förderung im Breitensport für Menschen mit Behinderung und Kinder-Rehasport.

Förderanträge können in der Zeit vom 01.10. – 19.11.2023 direkt beim DBS eingereicht werden.

1 Zuwendungszweck

Jedes sechste Kind in Deutschland ist chronisch krank. Das hat das Robert Koch Institut bereits in einer bis 2017 durchgeführten Langzeitstudie festgestellt. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Gesundheitssituation bei Kindern und Jugendlichen weiter verschlechtert. Rehasport kann die Lebensqualität von chronisch kranken sowie Kindern und Jugendlichen mit Behinderung spürbar verbessern, denn er stärkt Körper und Selbstbewusstsein unseres Nachwuchses. Von den über 102.000 gemeldeten Rehasportangeboten in Deutschland im Juli 2023 entfallen gerade einmal zwei Prozent auf Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche von 0-14 Jahren.

Auch im Breitensport bieten aktuell lediglich sieben Prozent der fast 90.000 Sportvereine Sport für Menschen mit Behinderung an. Denkbar schlechte Voraussetzungen, um mehr Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung für einen aktiven Lebensstil und Sport zu gewinnen.

Mit dem Projekt „Teilhabe VEREINfacht“ will der Deutsche Behindertensportverband e.V. und Natonales Paralympisches Komitee (DBS) mit finanziellen Miteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und in Zusammenarbeit mit seinen Landes- und Fachverbänden das Angebot sowie den Zugang zu wohnortnahen Bewegungs- und Sportangeboten für Menschen mit Behinderung, mit drohender Behinderung sowie mit chronischer Erkrankung verbessern.

2 Gegenstand der Förderung

Das Projekt „Teilhabe VEREINfacht“ fördert in zwei Teilprojekten den Aufbau von

  • 200 Rehabilitationssportgruppen für Kinder und Jugendliche (TP 1) sowie
  • 200 spezifischen (inklusiven) Breitensportangeboten für Menschen mit Behinderung (TP 2).
  • Gefördert werden Vorhaben in den folgenden Handlungsfeldern:
  • Allgemeine Rehabilitationssportgruppen an Land und Wasser für Kinder und Jugendliche von
  • Spezifische Rehabilitationssportgruppen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche
  • Spezifische Rehabilitationssportgruppen für Kinder und Jugendliche mit Herz-Kreislauferkrankungen
  • Zielgruppenspezifische Breitensportangebote für Menschen mit Behinderung, gerne auch inklusiv. (Eine Auflistung möglicher behinderungsspezifischer Sportangebote bietet das DBS- Handbuch Teilhabe VEREINfacht – So gelingt der Sport für Alle!)
     
  • Förderanträge müssen in der Zeit vom 01.10. – 19.11.2023 direkt beim DBS (nicht über den Landesverband) eingereicht werden 
     

3 Zuwendungsempfänger 

  • Sportvereine
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine/Anbieter, die in den Strukturen des DBS organisiert sind.
  • Mehr Infos zu den Rahmenbedingungen sowie dem Fortbildungangeboten finden Sie hier.

 

4 Förderumfang 

4.1 Sportvereine

Es ist jedem teilnahmeberechtigten Verein gestattet, eine Förderung für mehrere neue Sportgruppen zu beantragen. Für jedes geplante Sportangebot muss ein separater Antrag gestellt werden.

Die Förderung wird pro Sportgruppe pauschaliert gewährt. Die Fördersumme wird gestaffelt in zwei Phasen ausgezahlt und ist an Voraussetzungen gebunden.

  • Phase 1: Anschubfinanzierung in Höhe von 250€
  • Phase 2: Anschlussfinanzierung in Höhe von 250€. In Phase 2 erhalten Rehasportgruppen für schwerstbehinderte Kinder (APN 604513) 500€. Neben der finanziellen Förderung bietet der DBS ideelle Unterstützung an (...)